Keine Kürzungen im Kulturbereich
Eine Initative der Kulturschaffenden in Osnabrück
Strategiepapier zur kommunalen Kulturförderung

Präambel

Kulturförderung ist eine grundlegende Aufgabe für die Stadt Osnabrück. Sie zählt zwar zu den sogenannten freiwilligen Aufgaben, ist aber weder optional noch verzichtbar. Im politischen Ordnungsgefüge Deutschlands haben Städte eine ganz besondere Verantwortung für die Kultur. Einem Oberzentrum wie der Stadt Osnabrück obliegt kulturelle Verantwortung auch für die umgebende Region. Kultur trägt zur Lebensqualität bei und stärkt Osnabrück als Wohn-, Wissens- und Wirtschaftsstandort.

 

Derzeit ist der Kulturhaushalt in Osnabrück im breiten institutionellen Angebot fast vollständig gebunden. Es gibt keine finanziellen Spielräume. Neue Impulse können kaum aufgenommen werden. Die Budgets der geförderten Institutionen und Formate sind oft eng, manchmal zu eng, um mit den zugewiesenen Mitteln die intendierte Wirkung zu erzielen. Derzeit ist eher mit einer Stagnation oder Absenkung des Haushaltsrahmens zu rechnen als mit einer Ausweitung. Unter diesen Umständen können Gestaltungsräume durch das Setzen von Prioritäten gewonnen werden.

 

Um Prioritäten setzen und umsetzen zu können, müssen Ziele für die Kulturförderung definiert sein. Das vorliegende Papier befasst sich daher weder mit bestimmten Institutionen noch mit konkreten Maßnahmen. Es stellt Ziele für die städtische Kulturförderung dar. Ziele der Kulturförderung sind mit Zielen der Kulturschaffenden nicht notwendig identisch: Die Stadt Osnabrück definiert ihre Ziele und bietet Zielvereinbarungen an. Jenseits solcher Vereinbarungen ist Kultur frei.

Kulturpolitik in Osnabrück vergibt an die Kultur drei Aufträge, die aufeinander bezogen sind:

  • Kultur trägt den Namen der Stadt nach außen.
  • Kultur macht Osnabrücker Bürgerinnen und Bürgern ein Angebot.
  • Kulturpolitik fördert die Künste.

Kultur trägt den Namen der Stadt nach außen


In der kulturellen Außenwirkung braucht Osnabrück ein scharfes Profil.

Das Thema Frieden in erster Linie soll die Stadt Osnabrück nach außen profilieren und die nationale und internationale Wahrnehmung fördern. Kultur trägt in besonderer Weise zur Profilierung der Friedensstadt bei. Dies kann in unterschiedlichen Feldern geschehen, z.B.

  • im Dialog, der Begegnung zwischen Nationen, Kulturen, Religionen,

  • in der Erinnerungskultur,

  • bei der kulturellen Integration,

  • bei der internationalen Kooperation,

  • in der Zusammenarbeit mit Friedensforschung (z.B. Universität, Fachhochschule, Deutsche Stiftung Friedensforschung)

  • in Projekten und Veranstaltungen, die besonders die Gedanken von Frieden und Toleranz transportieren.

 

Die Kommunikation von Osnabrück als Friedensstadt ist unverändert bedeutsam. Kulturförderung in Osnabrück muss Angebote schaffen, die einen Beitrag zur Profilierung als Friedensstadt leisten.

 Größe und Finanzkraft Osnabrücks lassen nicht zu, in allen kulturellen Feldern mit nationalem oder internationalem Anspruch aufzutreten. Konzentration ist notwendig. Zur Profilierung Osnabrücks nach außen müssen Bereiche definiert werden, in denen Mitteleinsatz und Wirkung in einem guten Verhältnis stehen. Wollte man auf zu vielen Feldern die kulturelle Identität Osnabrücks nach außen tragen, könnte keine Initiative so ausgestattet werden, dass sie wirksam wird. Der Rat der Stadt Osnabrück muss sich entscheiden, worauf sich die Stadt konzentrieren soll.

 

Wirksamkeit misst sich daran, ob mit den verfügbaren Mitteln eine nationale oder internationale Öffentlichkeit oder Fachöffentlichkeit dauerhaft erreicht wird. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, diese Wirksamkeit festzustellen. Sie reichen von Presseauswertungen über die Besuchsstatistik bis zur regelmäßigen Überprüfung des Stadtimages durch Umfrageforschung.

 

Formate, die die Stadt nach außen profilieren, wirken auch nach innen. Sie tragen so zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt wie auch zur kulturellen Vielfalt Osnabrücks bei.

 

Kultur macht Osnabrücker Bürgerinnen und Bürger ein Angebot

Kulturförderung in Osnabrück verfolgt das Ziel, die Lebensqualität in der Stadt durch ein breites Spektrum unterschiedlicher Kulturangebote in der Stadt zu erhöhen. Allerdings kann die Stadt nicht alles Gewünschte finanziell ausstatten. Dies bedeutet, dass manche Aktivitäten nicht von der Stadt unterstützt werden können. Kulturpolitische Entscheidungen sind Entscheidungen über Ziele, Kriterien und Schwerpunkte.

 

Osnabrücks Kulturangebot für Bürgerinnen und Bürger lässt sich mit drei Oberbegriffen umschreiben.

  • Angebote zur Auseinandersetzung mit und Rezeption von kulturellen Beständen, zeitgenössischen Positionen, gesellschaftlichen und kulturellen Fragen,

  • Kulturelle Bildungsangebote für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen,

  • Möglichkeiten zur kulturellen Beteiligung.

Es gibt mehrere Ziele, mit denen die Stadt Osnabrück Formate zur Auseinandersetzung und Rezeption fördert. Kultur bindet ihr Publikum an die Stadt, sie wirkt als Standortfaktor. Kultur im Oberzentrum richtet sich auch an die Bevölkerung im Umland. Das Zusammenleben in der Stadt braucht kulturelle Reibungsflächen. In Kultur formuliert sich städtisches Selbstbewusstsein, Urbanität.

 

Wirksamkeit des öffentlichen Mitteleinsatzes misst sich je nach Veranstaltungsformat in unterschiedlicher Weise. Immer werden folgende Kriterien zur Qualitätsfeststellung eine Rolle spielen: Publikumsfrequenz, öffentliche Bekanntheit der Veranstaltungen, Bewertung durch Medien und Fachwelt, Stadtbelebung, Innovation. Aufgabe der Kulturverwaltung ist es, in Zielvereinbarungen gemeinsam mit den geförderten Einrichtungen und Formaten auszuarbeiten, wie Qualität und Erreichung der Ziele im konkreten Fall erreicht und festgestellt werden können.

 

Kulturelle Bildung ist unverzichtbar. Sie ermöglicht, kulturelle Techniken zu lernen. Sie stellt Verständnis für das kulturelle Erbe und für die aktuellen kulturellen Auseinandersetzungen her. Kulturelle Bildung hilft, den Zugang zur Rezeption und zur Partizipation zu finden. Vor allem Kinder und Jugendliche brauchen die Möglichkeit, sich lernend mit Kultur zu beschäftigen. Dies schließt ein Angebot zur kulturellen Bildung für andere Zielgruppen mit ein. Wo Kultur gefördert wird, sollte kulturelle Bildung mit angeboten werden.

 

Die Forschung zur kulturellen Bildung hat deren Wirksamkeit auf das Individuum überzeugend belegt. Für die Stadt Osnabrück kann Wirksamkeit durch die Feststellung überprüft werden, ob es klare Zielbeschreibungen gibt und ob definierte Zielgruppen erreicht werden. Auch hier muss über Zielvereinbarungen ein Qualitäts- und Wirkungsprofil mit jeder geförderten Einrichtung erarbeitet werden.

 

Kulturelle Beteiligung betrifft Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Kulturelle Beteiligung und kulturelle Bildung stehen in einem engen Zusammenhang. Ziel öffentlicher Förderung ist, den Beteiligten zu ermöglichen, eigene kulturelle Aktivitäten zu entfalten. Dahinter steht die Annahme, dass kulturelle Betätigung und Ehrenamt in der Kultur zum Zusammenhalt des Gemeinwesens beitragen.

 

Wirksamkeit einer Förderung kultureller Beteiligung lässt sich nur auf der Ebene des einzelnen Formats bestimmen. Einige Beispiele: Jugendliche finden Räume für ihre eigenen und selbstgesteuerten kulturellen Aktivitäten. Unterschiedliche Gruppen oder Ansätze wirken kulturell zusammen und fördern die Interkulturalität. Bürgerinnen und Bürger wissen von der Geschichte der Stadt und schaffen darüber Identifikation. Fördermaßnahmen müssen durch klare Qualitätsziele und Wirkungsbehauptungen gestützt sein, nach denen sie evaluiert werden können.

 

Kulturpolitik fördert die Künste

Kunstförderung ist riskant. Ergebnisse können nicht prognostiziert werden; in dieser Hinsicht ist Kunstförderung mit der Förderung wissenschaftlicher Grundlagenforschung vergleichbar. Wäre dies nicht so, würde Kunst ihren experimentellen Charakter und damit das verlieren, was sie für die Stadt wertvoll macht. Kulturpolitik möchte den Künsten in der Stadt ein attraktives Klima schaffen. Qualitätvolle Projekte und Aktionen in der Stadt sollen gefördert werden. Kommunale Förderung soll dafür sorgen, dass gerade Künstlerinnen und Künstler aus der Region einen Resonanzboden für ihre Arbeit finden.

 

Kulturpolitik in Osnabrück


Für alle öffentlich geförderten Kulturangebote in Osnabrück gelten allgemeine Kriterien, die je nach dem geförderten Format in unterschiedlicher Form erfüllt werden sollen. Dies sind:

 

  • Kulturangebote sollen für alle Schichten der Bevölkerung zugänglich sein (u. a. Sozialtarif).

  • Die Leistungskraft von Familien mit Kindern soll berücksichtigt sein (Familientarif), wo sich Angebote an Familien richten.

  • Wo dies vom Format her möglich ist, soll generationsübergreifenden Angeboten ein Vorzug gegeben werden.

Kulturpoltische Ziele werden nicht für die Ewigkeit formuliert. Sie müssen regelmäßig überprüft werden.

 

Die Verteilung von Mitteln auf kulturelle Sparten und Formate ist eine gemein kulturpolitische Entscheidung. Sie muss unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Stadt immer wieder neu getroffen werden. Aspekte der Kontinuität und der Planungssicherheit sollten dabei bedacht werden.

 

Ziele und Mittel müssen zueinander passen. Förderentscheidungen müssen so getroffen werden, dass die Geförderten mit den zugewiesenen und weiteren Mitteln, die sie selbst erwirtschaften oder aus anderen Quellen erhalten, die vereinbarten Ziele erreichen können.

 

Durch die Verwaltung werden kulturpolitische Ziele in Förderverträge umgesetzt. Nicht nur für die Förderung von Dritten, sondern auch für städtische Einrichtungen wird mittels Zielvereinbarungen darin beschrieben, welche Ziele erreicht werden sollen und woran sich die Qualität in der Arbeit der Geförderten misst. Um Zielvereinbarungen zu überprüfen und fortzuschreiben, müssen Mittel für einen Evaluationsetat und den notwendigen Steuerungsaufwand eingeplant werden.

 

Verwaltung berichtet an Politik über Zielvereinbarungen und Zielerfüllung. Dies gibt der Politik die Möglichkeit, ihre kulturpolitischen Erwartungen – im Rahmen des Haushalts – immer wieder neu zu überdenken.

 

Weiteres Verfahren

Mündliche Einbringung im Rahmen einer öffentlichen Sondersitzung des Kulturausschusses am 19.08.09; anschließend Pressekonferenz

 

Beschlussfassung im Rahmen der regulären öffentlichen Sitzung des Kulturausschusses am 16.09.09, des Verwaltungsausschusses am 29.09.09 und des Rates am 20.10.09

 

Entwicklung von Handlungsszenarien durch Prof. Dr. Haselbach

 

Vorab Beratung der Handlungsszenarien im Rahmen einer Gesprächsrunde. Teilnehmer: Mitglieder des Kulturausschusses, Verwaltungsvorstand 1 + 2, FBL Kultur

 

Einbringung der Handlungsszenarien im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Kulturausschusses am 21.10.09

 

Verabschiedung der Handlungsszenarien im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Kulturausschusses am 25.11.09 sowie des Verwaltungsausschusses und des Rates am 08.12.09 

 


Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 14. Februar 2010 um 19:40 Uhr